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Frequently Asked Questions (FAQ)


Welche berufliche Qualifikation muss ich als Voraussetzung für die Teilnahme an der Fortbildungsreihe mitbringen?

Grundsätzlich können alle Berufsgruppen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen die Fortbildungsreihe besuchen.

Berufsspezifische Einschränkungen gibt es bei den Modulen „Nikotinentwöhnung“ und „Kurzberatung bei Nikotinabhängigkeit für Ärztinnen/Ärzte“.

Welche berufliche Qualifikation muss ich als Voraussetzung für die Teilnahme am Modul „Nikotinentwöhnung“ mitbringen?

Die Teilnahme am Modul „Nikotinentwöhnung“ ist auf folgende Berufsgruppen beschränkt: 

  • Ärztinnen und Ärzte
  • klinische Psychologinnen und Psychologen
  • Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen

Welche berufliche Qualifikation muss ich für die Teilnahme am Modul „Kurzberatung bei Nikotinabhängigkeit für Ärztinnen/Ärzte“ mitbringen?

Dieses Modul richtet sich ausschließlich an Ärztinnen und Ärzte.

Welche Module muss ich absolvieren, um das „Diplom für Beratung bei Nikotinabhängigkeit“ zu bekommen?

Für die Erlangung des Diploms für Beratung bei Nikotinabhängigkeit sind folgende drei Module Voraussetzung:

  • Theoretischer Hintergrund
  • Nikotinersatztherapie und andere medikamentöse Hilfsmittel
  • Beratung bei Nikotinabhängigkeit

Welche Module muss ich absolvieren, um das „Diplom für Entwöhnung bei Nikotinabhängigkeit“ zu bekommen?

Für die Erlangung des Diploms für Entwöhnung bei Nikotinabhängigkeit sind folgende drei Module Voraussetzung:

  • Theoretischer Hintergrund
  •  Nikotinersatztherapie und andere medikamentöse Hilfsmittel
  •  Nikotinentwöhnung

Wie erhalte ich das Diplom?

Nachdem Sie alle notwendigen Module abgeschlossen haben, versenden wir das Diplom als PDF an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse.

Was ist der Unterschied zwischen Beratung und Entwöhnung bei Nikotinabhängigkeit?

Im Zuge einer Beratung bei Nikotinabhängigkeit werden Patientinnen und Patienten bzw. Klientinnen und Klienten in wenigen Minuten auf den Nikotinkonsum angesprochen. Weiters wird der Konsumstopp empfohlen und auf weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten verwiesen. Im Modul „Beratung bei Nikotinabhängigkeit“ werden Methoden der Gesprächsführung vermittelt, welche vor allem auch bei Nikotinabhängigen mit keiner bzw. geringer Aufhörmotivation zielführend sind.

Ziel der Entwöhnung bei Nikotinabhängigkeit ist es, Aufhörwillige bei der Beendigung des Nikotinkonsums zu unterstützen. Teilnehmende am Modul "Nikotinentwöhnung" lernen Therapieelemente eines ambulanten Gruppenkurses kennen und erproben Methoden und Inhalte einer Nikotinentwöhnung.

Bekomme ich für den Besuch der Fortbildung eine Teilnahmebestätigung?

Ja. Am Ende jedes Moduls werden Ihnen Teilnahmebestätigungen vor Ort ausgeteilt.

Besteht für den Erhalt einer Teilnahmebestätigung eine Anwesenheitspflicht?

Ja, es besteht für jedes Modul eine 90%ige Anwesenheitspflicht.

Erlange ich durch die Fortbildung neue berufsrechtliche Qualifikationen oder Berechtigungen?

Nein. Die Module sind Veranstaltungen im Sinne einer Fort- bzw. Weiterbildung. Das bedeutet: Die vermittelten Inhalte können im Rahmen bereits bestehender beruflicher Qualifikationen angewandt werden. Es handelt sich NICHT um eine Ausbildung zur Erlangung neuer berufsrechtlicher Qualifikationen.

Erlange ich durch die Fortbildung die Berechtigung, als Nikotinentwöhnungsexperte (für die Sozialversicherung) zu arbeiten?

Durch das Absolvieren der Fortbildung erlangen Sie keine neuen berufsrechtlichen Qualifikationen. Das Institut für Gesundheitsförderung und Prävention ist Anbieter der Fortbildungsreihe und kann NICHT über konkrete weitere berufliche Möglichkeiten entscheiden. Für konkrete Anfragen diesbezüglich wenden Sie sich direkt an die entsprechende Organisation oder Firma.

Müssen alle Module im selben Jahr besucht werden?

Nein. Die Module können zeitlich unabhängig voneinander besucht werden.

Kann ich einen Platz reservieren lassen?

Nein, es ist keine Reservierung möglich. Eine verbindliche Platzvergabe erfolgt nur mit einer Anmeldung über das Online-Formular. Eine kostenlose Stornierung der Anmeldung ist jedoch bis zwei Wochen vor Beginn der Fortbildungsreihe möglich.

Wird die Fortbildung auch als Online-Seminar angeboten?

Nein. Da der Schwerpunkt der Fortbildung auf dem praktischen Üben vermittelter Techniken liegt, erfolgt die Umsetzung im Präsenzformat.

Bringt mir die Teilnahme an der Fortbildung Fortbildungspunkte für meine Berufsgruppe?

Ja. Je nach Berufsgruppe können für alle bzw. einzelne Module Fortbildungspunkte erworben werden:

  • Diplomfortbildungspunkte (DFP) gem. der Österr. Ärztekammer (ÖÄK)
  • Pflichtfortbildungspunkte gem. Österr. Hebammengremium (ÖHG) lt. § 37(6) Hebammen-Gesetz (für die Module „Theoretischer Hintergrund“, „Beratung bei Nikotinabhängigkeit“ und „Motivational Interviewing“)
  • Fort- und Weiterbildungsveranstaltung gem. Psychologengesetz
  • Fortbildungspunkte gem. den Fortbildungsrichtlinien des Österr. Gesundheits- und Krankenpflegeverbands (ÖGKV)

An welchen Orten in Österreich findet die Fortbildung statt?

Die Fortbildung findet in Graz statt.
Auf Anfrage werden für Organisationen auch Inhouse-Schulungen angeboten.

Werden Seminarunterlagen auch elektronisch zur Verfügung gestellt?

Nein, die Seminarunterlagen werden ausschließlich im Zuge der Seminare vor Ort ausgehändigt.


Zuletzt aktualisiert am 19. Januar 2024