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Frequently Asked Questions (FAQ)


Welche berufliche Qualifikation muss ich als Voraussetzung für die Teilnahme an der Fortbildungsreihe mitbringen?

Grundsätzlich können alle Berufsgruppen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen die Fortbildungsreihe besuchen.

Berufsspezifische Einschränkungen gibt es bei den Modulen „Tabakentwöhnung“ und „Kurzberatung bei Tabakabhängigkeit für Ärztinnen/Ärzte“.

Welche berufliche Qualifikation muss ich als Voraussetzung für die Teilnahme am Modul „Tabakentwöhnung“ mitbringen?

Die Teilnahme am Modul „Tabakentwöhnung“ ist auf folgende Berufsgruppen beschränkt: 

  • Ärztinnen und Ärzte
  • klinische Psychologinnen und Psychologen
  • Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen

Welche berufliche Qualifikation muss ich für die Teilnahme am Modul „Kurzberatung bei Tabakabhängigkeit für Ärztinnen/Ärzte“ mitbringen?

Dieses Modul richtet sich ausschließlich an Ärztinnen und Ärzte.

Welche Module muss ich absolvieren, um das „Diplom für Beratung bei Tabakabhängigkeit“ zu bekommen?

Für die Erlangung des Diploms für Beratung bei Tabakabhängigkeit sind folgende drei Module Voraussetzung:

  • Theoretischer Hintergrund
  • Nikotinersatztherapie und andere medikamentöse Hilfsmittel
  • Beratung bei Tabakabhängigkeit

Welche Module muss ich absolvieren, um das „Diplom für Entwöhnung bei Tabakabhängigkeit“ zu bekommen?

Für die Erlangung des Diploms für Entwöhnung bei Tabakabhängigkeit sind folgende drei Module Voraussetzung:

  • Theoretischer Hintergrund
  •  Nikotinersatztherapie und andere medikamentöse Hilfsmittel
  •  Tabakentwöhnung

Wie erhalte ich das Diplom?

Nachdem Sie alle notwendigen Module abgeschlossen haben, versenden wir das Diplom als PDF an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse.

Was ist der Unterschied zwischen Beratung und Entwöhnung bei Tabakabhängigkeit?

Im Zuge einer Beratung bei Tabakabhängigkeit werden Patientinnen und Patienten bzw. Klientinnen und Klienten in wenigen Minuten auf den Tabakkonsum angesprochen. Weiters wird der Konsumstopp empfohlen und auf weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten verwiesen. Im Modul „Beratung bei Tabakabhängigkeit“ werden Methoden der Gesprächsführung vermittelt, welche vor allem auch bei Tabakabhängigen mit keiner bzw. geringer Aufhörmotivation zielführend sind.

Ziel der Entwöhnung bei Tabakabhängigkeit ist es, Aufhörwillige bei der Beendigung des Tabakkonsums zu unterstützen. Teilnehmende am Modul "Tabakentwöhnung" lernen Therapieelemente eines ambulanten Gruppenkurses kennen und erproben Methoden und Inhalte einer Tabakentwöhnung.

Bekomme ich für den Besuch der Fortbildung eine Teilnahmebestätigung?

Ja. Am Ende jeden Moduls werden von der/dem Vortragenden Teilnahmebestätigungen ausgeteilt.

Besteht für den Erhalt einer Teilnahmebestätigung eine Anwesenheitspflicht?

Ja, es besteht für jedes Modul eine 90%ige Anwesenheitspflicht.

Erlange ich durch die Fortbildung neue berufsrechtliche Qualifikationen oder Berechtigungen?

Nein. Die Module sind Veranstaltungen im Sinne einer Fort- bzw. Weiterbildung. Das bedeutet: Die vermittelten Inhalte können im Rahmen bereits bestehender beruflicher Qualifikationen angewandt werden. Es handelt sich NICHT um eine Ausbildung zur Erlangung neuer berufsrechtlicher Qualifikationen.

Erlange ich durch die Fortbildung die Berechtigung, als Tabakentwöhnungsexperte (für die Sozialversicherung) zu arbeiten?

Durch das Absolvieren der Fortbildung erlangen Sie keine neuen berufsrechtlichen Qualifikationen. Das Institut für Gesundheitsförderung und Prävention ist Anbieter der Fortbildungsreihe und kann NICHT über konkrete weitere berufliche Möglichkeiten entscheiden. Für konkrete Anfragen diesbezüglich wenden Sie sich direkt an die entsprechende Organisation oder Firma.

Müssen alle Module im selben Jahr besucht werden?

Nein. Die Module können zeitlich unabhängig voneinander besucht werden.

Kann ich einen Platz reservieren lassen?

Nein, es ist keine Reservierung möglich. Eine verbindliche Platzvergabe erfolgt nur mit einer Anmeldung. Eine kostenlose Stornierung der Anmeldung ist jedoch bis zwei Wochen vor Beginn der Fortbildungsreihe möglich.

Wird die Fortbildung auch als Online-Seminar angeboten?

Nein. Da der Schwerpunkt der Fortbildung auf dem praktischen Üben vermittelter Techniken liegt, erfolgt die Umsetzung im Präsenzformat.

Bringt mir die Teilnahme an der Fortbildung Fortbildungspunkte für meine Berufsgruppe?

Ja. Je nach Berufsgruppe können für alle bzw. einzelne Module Fortbildungspunkte erworben werden:

  • Diplomfortbildungspunkte (DFP) gem. der Österr. Ärztekammer (ÖÄK)
  • Pflichtfortbildungspunkte gem. Österr. Hebammengremium (ÖHG) lt. § 37(6) Hebammen-Gesetz (für die Module „Theoretischer Hintergrund“, „Beratung bei Tabakabhängigkeit“ und „Motivational Interviewing“)
  • Fort- und Weiterbildungsveranstaltung gem. Psychologengesetz
  • Fortbildungspunkte gem. den Fortbildungsrichtlinien des Österr. Gesundheits- und Krankenpflegeverbands (ÖGKV)

An welchen Orten in Österreich findet die Fortbildung statt?

Die Fortbildung findet in Graz statt.
Auf Anfrage werden für Organisationen auch Inhouse-Schulungen angeboten.

Werden Seminarunterlagen auch elektronisch zur Verfügung gestellt?

Nein, die Seminarunterlagen werden ausschließlich im Zuge der Seminare vor Ort ausgehändigt.


Zuletzt aktualisiert am 14. Februar 2023